Rapidshare haftet für Fehlverhalten seiner NutzerDer schweizerische One-Click-Hoster Rapidshare wird als Störer auf Unterlassung herangezogen und haftet somit für das Fehlverhalten seiner Nutzer. Dieses Urteil wurde nun durch das Hanseatische Oberlandgericht bestätigt. Read morePosted on: 21 Mrz 2012Posted by: admin